Wer gegen das Wohnsitzprinzip verstößt oder im EU-Ausland keine reguläre Fahrerlaubnisprüfung ablegt und trotzdem einen fileührerschein erwirbt und in Deutschland benutzt, macht sich strafbar. Unter die Klasse AM fallende zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf